Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 17.09.2026

Anbieter

Platte Software UG i.G.
Am Krögel 2
10179 Berlin
Deutschland

Vertreten durch: Lucas Oliver Pilzen, Friedrich Theodor Gies

E-Mail: hello@platte.ai

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge zwischen dem oben unter „Anbieter” genannten Unternehmen („Platte” oder „Anbieter”) und seinen Vertragspartnern („Kunde”) über die Nutzung der KI-Plattform Platte („Plattform”) – als verwaltetes Hosting in der Platte Managed Cloud, als Managed Service auf kundenseitiger Infrastruktur oder als Self-Hosting-Deployment.

(2) Kunde kann nur ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Verträge mit Verbrauchern schließt Platte nicht auf Grundlage dieser AGB.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Platte stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Der Anbieter ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in Gründung. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg ist beantragt; Registergericht und Registernummer werden nach Eintragung an dieser Stelle ergänzt. Verträge werden im Namen der Gesellschaft in Gründung geschlossen; für den Fall der Nichteintragung oder soweit gesetzliche Vorschriften für die Gesellschaft in Gründung eine Haftung ihrer Gesellschafter vorsehen, richtet sich die Haftung nach diesen Vorschriften. Eine etwaige Gründerhaftung wird durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

§ 2 Leistungen und Support

(1) Platte stellt dem Kunden die im jeweiligen Vertrag bezeichneten Leistungen bereit. Gegenstand ist insbesondere:

  • die Bereitstellung einer dedizierten Instanz der Plattform (Chat-Anwendung, Inferenz-Gateway, Laufzeitumgebung für agentische Prozesse) zum Zugriff über das Internet,
  • der Betrieb dieser Instanz auf europäischer Infrastruktur,
  • die anrechenbare Nutzung von KI-Inferenzleistungen über das Platte Privacy Gateway im Rahmen des gebuchten Kontingents,
  • Support im vereinbarten Umfang.

(2) Der konkrete Leistungsumfang, Kontingente und etwaige Zusatzleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung und der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website.

(3) Platte entwickelt die Plattform fort. Platte darf Leistungen ändern oder weiterentwickeln, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich geschmälert wird.

(4) Die Plattform umfasst Quellcode, den Platte als Open Source veröffentlicht. Auf die Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz wird verwiesen; sie bleibt von diesen AGB unberührt.

(5) Art, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten des Supports ergeben sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder der Leistungsbeschreibung. Soweit nichts vereinbart ist, bietet Platte Support an Werktagen (ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) per E-Mail an.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist freibleibend und kein rechtsverbindliches Angebot.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn Platte die Bestellung des Kunden annimmt – durch ausdrückliche Bestätigung in Textform oder durch Freischaltung der Leistung. Erfolgt die Annahme nicht innerhalb von sieben Tagen, gilt die Bestellung als nicht angenommen.

(3) Platte speichert den Vertragstext und stellt dem Kunden die AGB sowie die Auftragsbestätigung in Textform zur Verfügung.

§ 4 KI-generierte Inhalte und Transparenz

(1) Die über die Plattform erzeugten Inhalte („Ausgaben”) werden von KI-Modellen maschinell generiert. Ausgaben können unrichtig, unvollständig, veraltet oder irreführend sein; auch sachlich falsche, aber plausibel wirkende Ausgaben („Halluzinationen”) sind möglich. Platte schuldet keine bestimmte inhaltliche Qualität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Zwecktauglichkeit von Ausgaben.

(2) Ausgaben stellen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, medizinische oder sonstige Fachberatung dar. Der Kunde ist verpflichtet, Ausgaben vor jeder geschäftlichen, rechtlichen oder sonstigen wesentlichen Verwendung – insbesondere vor einer Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder Entscheidungsfindung – auf ihre Eignung und Richtigkeit zu überprüfen und im erforderlichen Umfang fachkundig prüfen zu lassen. Das Risiko der Verwendung von Ausgaben trägt der Kunde.

(3) Platte stellt sicher, dass Nutzer bei der Nutzung der Plattform darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass sie mit einem KI-System im Sinne des Art. 50 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 („AI Act”) interagieren.

(4) Die Plattform unterstützt die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte nach Art. 50 Abs. 2 AI Act, soweit und sobald die eingesetzten Modelle und Verfahren dies technisch erlauben. Verbreitet oder veröffentlicht der Kunde KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte, hat er seinerseits die für ihn als Betreiber geltenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten nach dem AI Act – insbesondere nach Art. 50 Abs. 4 AI Act für täuschend echte Inhalte – einzuhalten. Platte unterstützt den Kunden hierbei mit den in der Plattform bereitgestellten Funktionen; die Einhaltung der Betreiberpflichten bleibt Aufgabe des Kunden.

(5) Die Haftung für Ausgaben richtet sich nach § 15; § 15 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Service Levels

(1) Platte hält die Plattform im Rahmen der technischen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der bei vergleichbaren Diensten üblichen Standards verfügbar. Eine durchgreifende Verfügbarkeit (Verfügbarkeit von 100 %) wird nicht geschuldet.

(2) Konkrete Verfügbarkeitszusagen, Wartungsfenster sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten können gesondert in Textform als Service-Level-Vereinbarung („SLA”) vereinbart werden; eine SLA geht diesen AGB im Range einer Individualabrede vor. Ohne SLA gilt Absatz 1.

(3) Wartungsarbeiten erfolgen vorzugsweise außerhalb üblicher Geschäftszeiten. Bei geplanten, nicht unwesentlichen Einschränkungen informiert Platte den Kunden vorab; dabei benannte Wartungsfenster gelten nicht als Verfügbarkeitseinschränkung im Sinne einer etwaigen SLA.

(4) Erkennt Platte eine erhebliche Störung, arbeitet sie unverzüglich an der Behebung; das Verhältnis von § 4 (inhaltliche Qualität von Ausgaben) bleibt unberührt.

§ 6 Self-Hosting und Betrieb auf kundenseitiger Infrastruktur

(1) Die Plattform kann statt in der Platte Managed Cloud auch auf Infrastruktur des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter betrieben werden („Self-Hosting”). Der Umfang der dabei von Platte erbrachten Leistungen – insbesondere die Überlassung von Software, Updates und Sicherheitskorrekturen, die Mitwirkung beim Betrieb oder der Betrieb als Managed Service auf kundenseitiger Infrastruktur – ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet Platte beim Self-Hosting die Überlassung der Software im vereinbarten Umfang. Der Kunde trägt die Verantwortung für den sicheren und stabilen Betrieb seiner Infrastruktur, insbesondere für Installation, Konfiguration und Dimensionierung, Betriebssicherheit und Härtung, Datensicherung sowie das zeitnahe Einspielen der von Platte bereitgestellten Updates und Sicherheitskorrekturen.

(3) Soweit der Kunde die Instanz in eigenem Namen und für eigene Zwecke auf eigener Infrastruktur betreibt, ist er für die dabei durchgeführten Verarbeitungen personenbezogener Daten selbst Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; die §§ 13 Abs. 1 und 2 (Auftragsverarbeitung, Auftragsverarbeiter) finden auf diese Verarbeitungen keine Anwendung. Ermöglicht der Kunde Dritten die Nutzung, obliegen ihm die dafür erforderlichen Informations-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten.

(4) Beim Self-Hosting gelten die Verfügbarkeitsregelungen des § 5 nur, soweit Platte den Betrieb nach Absatz 1 als Managed Service übernommen hat; im Übrigen obliegt die Verfügbarkeit dem Kunden. Support beim Self-Hosting wird nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet.

(5) Die Rechte an der Software richten sich beim Self-Hosting nach der jeweiligen Open-Source- oder gesondert vereinbarten Lizenz; § 2 Abs. 4 bleibt unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, gibt sie nicht an Dritte weiter und informiert Platte unverzüglich, wenn ein unberechtigter Zugriff bekannt wird.

(2) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm eingegebenen Inhalte (Prompts, Dokumente, Dateien) und deren Nutzung über die Plattform rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte – und keine gesetzlichen Verbote verletzen.

(3) Der Kunde beachtet die Pflichten aus § 4 Abs. 2 (Prüfung von Ausgaben) und § 4 Abs. 4 (Kennzeichnungspflichten als Betreiber).

(4) Untersagt ist insbesondere die Nutzung der Plattform

  • zur Erzeugung oder Verbreitung rechtswidriger Inhalte,
  • zur Umgehung von Nutzungsbeschränkungen, Kontingenten oder technischen Schutzmechanismen,
  • in einer Weise, die die Integrität oder Verfügbarkeit der Infrastruktur oder anderer Instanzen beeinträchtigt.

(5) Verstößt der Kunde wesentlich gegen diese Pflichten, darf Platte die Leistung nach Abmahnung – in Eilfällen auch ohne vorherige Abmahnung – vorübergehend sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Platte räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschließliche Recht ein, die Plattform gemäß dem Vertrag zu nutzen.

(2) Alle Rechte an den vom Kunden eingegebenen Inhalten verbleiben beim Kunden. Soweit erforderlich, räumt der Kunde Platte das technisch notwendige Recht ein, diese Inhalte zur Vertragserfüllung zu verarbeiten – insbesondere zu speichern, an konfigurierte Modelle zu übermitteln und die Ausgaben auszuliefern. Platte nutzt Kundeninhalte nicht zum Training von Modellen.

(3) Die vom Kunden erzeugten Ausgaben nutzt der Kunde frei, vorbehaltlich § 4, soweit Rechte Dritter – etwa der Lizenzbedingungen der eingesetzten Modelle – nicht entgegenstehen.

(4) Platte darf die Instanz zur Abrechnung, Missbrauchserkennung und Betriebssicherung protokollieren. Einzelheiten regelt der Vertrag über die Auftragsverarbeitung.

§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach der Preisliste, die Platte dem Kunden nach Erstellung seiner Instanz in der Administrationsoberfläche zur Verfügung stellt. Abrechnungseinheit ist je nach gebuchter Leistung ein Sitzplatz („Seat”) pro Monat oder ein vereinbartes Nutzungskontingent; die Abrechnung von Zusatznutzung (§ 10 Abs. 4) erfolgt nach Verbrauch. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Abrechnungszeitraum beträgt einen Monat und richtet sich nach dem vereinbarten Beginn der Nutzung. Die Vergütung wird im Voraus zu Beginn des Abrechnungszeitraums fällig. Wird ein Zahlungsweg mit automatischer Abbuchung (etwa SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über einen Zahlungsdienstleister) eingerichtet, wird der Betrag über diesen eingezogen; andernfalls ist er innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit ohne Abzug zahlbar.

(3) Schlägt eine Abbuchung fehl, unterrichtet Platte den Kunden und unternimmt weitere Abbuchungsversuche in angemessenen Abständen. Die Pflicht des Kunden zur Rechtzeitigkeit der Zahlung bleibt unberührt.

(4) Kommt der Kunde mit einem fälligen Betrag in Verzug und bleibt der Rückstand nach Zugang einer Mahnung mehr als 14 Tage bestehen, darf Platte die Leistungen nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren, solange der Rückstand andauert. Die Vergütungspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt unberührt; das Recht des Kunden auf Export seiner Daten nach § 11 Abs. 4 bleibt von der Sperrung unberührt. Die Sperrung wird unverzüglich nach Ausgleich des Rückstands aufgehoben.

(5) Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

(6) Platte darf die Vergütung für bestehende Verträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums anpassen (etwa bei geänderten Beschaffungs- oder Betriebskosten). In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Anpassung zum Inkrafttretenstermin kündigen; § 16 Abs. 3 bleibt unberührt.

§ 10 Kontingente und Zusatznutzung

(1) Die Nutzung von KI-Inferenzleistungen wird über ein Kontingentsystem in internen Abrechnungseinheiten („Credits”) erfasst. Jeder Seat umfasst ein sitzungsbezogenes und ein wöchentliches Nutzungskontingent, dessen Umfang sich aus der Preisliste oder Leistungsbeschreibung ergibt. Credits sind eine reine Abrechnungseinheit ohne Geldwert; sie sind weder übertragbar noch verkehrsfähig.

(2) Das wöchentliche Kontingent gilt für eine Abrechnungswoche, die jeweils montags um 02:00 Uhr (Zeitzone Europe/Berlin) beginnt. Nicht verbrauchte Credits verfallen mit Ende der Abrechnungswoche bzw. des Abrechnungszeitraums; ein Übertrag in Folgeperioden, eine Auszahlung oder Verrechnung erfolgen nicht.

(3) Erreicht die Nutzung das Sitzungs- oder Wochenkontingent, kann Platte die weitere Nutzung bis zum Beginn eines neuen Kontingents einschränken oder unterbrechen; der Kunde wird darüber in der Plattform informiert.

(4) Bei entsprechend freigeschalteten Tarifen kann die Nutzung über das sitzungsbezogene Kontingent hinaus fortgesetzt werden („Zusatznutzung”); die dabei verbrauchten Credits werden nach Verbrauch abgerechnet und auf das wöchentliche Kontingent angerechnet, bis auch dieses erschöpft ist.

(5) Die Nutzung der Plattform durch automatisierte oder agentische Prozesse – insbesondere vom Kunden oder seinen Nutzern ausgelöste, wiederholte oder geplante Ausführungen – wird zulastendesselben Kontingents nach denselben Grundsätzen abgerechnet. Für weitere Nutzungsarten (etwa die Anbindung Drittsysteme über Schnittstellen) kann die Preisliste gesonderte Abrechnungsmodelle vorsehen; diese werden vor ihrer Anwendung angekündigt.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart ist, und kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann in Textform erfolgen; eine Kündigung durch den Kunden ist auch über die Administrationsoberfläche oder gegenüber hello@platte.ai möglich.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Kunde aus einem wichtigen Grund, den Platte zu vertreten hat, erstattet Platte auf Verlangen die für den laufenden Abrechnungszeitraum vorausbezahlte und noch nicht abgegoltene Vergütung anteilig.

(3) Eine Erstattung oder Anrechnung nicht verbrauchter Kontingente oder Credits bei Vertragsende erfolgt nicht; bei der Erstattung nach Absatz 2 bleibt Absatz 3 Satz 1 unanwendbar auf die anteilige Vergütung.

(4) Der Kunde kann seine Instanzdaten jederzeit während der Vertragslaufzeit selbst über die Administrationsoberfläche exportieren (etwa als Backup im ZIP-Format). Nach Vertragsende stellt Platte dem Kunden seine Instanzdaten für eine Übergangsfrist von 30 Tagen auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Nach Ablauf der Übergangsfrist werden die Daten endgültig gelöscht, es sei denn, gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 12 Gewährleistung

(1) Platte gewährleistet, dass die vertraglichen Leistungen im vereinbarten Umfang erbracht werden und die vereinbarten bzw. in der Leistungsbeschreibung genannten Eigenschaften aufweisen. Für die inhaltliche Qualität von Ausgaben gilt ausschließlich § 4; für die Verfügbarkeit gilt § 5.

(2) Der Kunde hat erkennbare Mängel unverzüglich nach Erkennen in Textform bei Platte anzuzeigen; § 377 HGB gilt für beiderseitige Handelsgeschäfte entsprechend.

(3) Platte beseitigt gemeldete Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuerbringung der Leistung („Nacherfüllung”) innerhalb angemessener Frist; dabei kann Platte vorübergehend funktional gleichwertige Ausweichlösungen bereitstellen.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder lässt Platte eine ihr gesetzte angemessene Frist verstreichen, kann der Kunde den Vertrag angemessen mindern oder nach den gesetzlichen Vorschriften kündigen.

(5) Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Frist gilt nicht bei Vorsatz oder arglistigem Verschweigen des Mangels sowie für Schadensersatzansprüche nach § 15; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Soweit Platte bei der Erbringung der Leistungen personenbezogene Daten für den Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ab. Der AVV – auf Grundlage der Mustertexte der Datenschutzaufsichtsbehörden – wird auf Anfrage bereitgestellt.

(2) Platte betreibt die Plattform auf Servern innerhalb der Europäischen Union. Die eingesetzten Auftragsverarbeiter sind im Trust Center unter platte.ai/sicherheit aufgeführt. Platte informiert den Kunden vor der erstmaligen Verwendung eines neuen Auftragsverarbeiters und vor wesentlichen Änderungen; der Kunde kann innerhalb einer angemessenen, mitgeteilten Frist widersprechen. Kommen die Parteien darüber nicht überein, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(3) Platte betreibt technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO; deren Einzelheiten sind im AVV beschrieben.

(4) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihm eingegebenen personenbezogenen Daten verantwortlich. § 6 Abs. 3 (Verantwortlichkeit beim Self-Hosting) bleibt unberührt.

§ 14 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende, solange ein berechtigtes Interesse daran besteht. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, der anderen Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder offengelegt werden müssen.

§ 15 Haftung

(1) Platte haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Platte nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(2) Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(3) Soweit die Haftung begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Platte.

(4) Platte haftet nicht für Schäden oder Nachteile, die darauf beruhen, dass der Kunde KI-generierte Ausgaben ohne die nach § 4 Abs. 2 gebotene Prüfung verwendet oder verbreitet hat; im Übrigen gilt § 4 Abs. 1.

§ 16 Änderung dieser AGB

(1) Platte darf diese AGB bei Änderungen der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der vertraglichen Leistungen anpassen.

(2) Platte wird den Kunden über Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem vorgesehenen Inkrafttreten in Textform informieren. Widerspricht der Kunde nicht in Textform bis zum Inkrafttreten, werden die Änderungen Vertragsbestandteil; auf dieses Widerspruchsrecht weist Platte in der Ankündigung gesondert hin.

(3) Kündigt der Kunde wegen einer Änderung fristgerecht, gelten für das laufende Abrechnungsintervall die bisherigen Bedingungen.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) bleibt unberührt.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Regelungslücken.

(5) Die deutsche Fassung dieser AGB ist allein verbindlich; eine englischsprachige Fassung dient nur der Information.

Kontakt

Platte Software UG i.G.
Am Krögel 2
10179 Berlin
Deutschland

E-Mail: hello@platte.ai